Vater bezeichnet einen männlichen Elternteil eines Menschen; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen: der biologische Vater war der Erzeuger der männlichen Keimzelle (Sperma) für die Zeugung des Menschen, er ist mit ihr blutsverwandt
der rechtliche Vater hat Elternrechte und -pflichten und trägt die rechtliche Verantwortung für den Menschen, auch im Falle ihrer Adoption durch ihn
der soziale Vater übernimmt persönliche Verantwortung und umsorgt den Menschen.