[1] Weinbau: der Zuckeranteil, der nach der Gärung im Wein verbleibt
Die Restsüße ist die auch als Restzucker oder Zuckerrest bezeichnete Menge an Zucker im Wein in g/l, die nach dem natürlichen Ende der Gärung oder ihrem gezielten Abstoppen erhalten bleibt. Diese Unterbrechung der Gärung ist durch Kühlung, durch Zusatz von Schwefel oder Alkohol sowie durch Filtration möglich. Auf amtlichen Befundzeugnissen der Weinprüfstellen und auf Untersuchungsbefunden von Weinlabors wird die Restsüße meist als Vergärbare(r) Zucker bezeichnet. Der Restzucker besteht im Wesentlichen aus Fructose (Fruchtzucker), weil die Glucose (Traubenzucker) schneller in Alkohol und Kohlendioxid umgewandelt wird, sowie aus nicht vergärbaren Zuckerarten. Die Restzuckerangabe umfasst auch eine dem Wein durch Süßreserve beigefügte Zuckermenge.
|
|