Das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) regelt den Verkehr von Devisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und sonstigen Wirtschaftsgütern mit dem Ausland. Das AWG löste 1961 damit die seit 1949 bestehenden alliierten Devisengesetze ab, die zwar bis zur deutschen Einheit fortgalten, deren Gehalt jedoch nur noch für den innerdeutschen Verkehr zwischen Bundesrepublik und DDR Bedeutung hatte. Mit dem Außenwirtschaftsgesetz gab der Bundesgesetzgeber weitestgehend einen Rahmen für die Ausgestaltung des Warenverkehrs mit dem Ausland vor.