Der Grundtatbestand im Strafrecht bildet die Ausgangsform eines jeweiligen Deliktstyps. In ihm sind die Mindestvoraussetzungen der Strafbarkeit eines bestimmten Handelns oder Unterlassens festgehalten. Zum Grundtatbestand gibt es Tatbestandsabwandlungen. Die wichtigste Gruppe der Tatbestandsabwandlungen sind die der qualifizierenden und privilegierenden Abwandlungen, weiterhin gibt es unselbständige und verselbständigte Abwandlungen.