Die Konfliktverteidigung oder auch Konfrontationsverteidigung ist eine Strafverteidigungsphilosophie, die das Gericht bzw. das Verfahren als Ganzes in Frage stellt statt lediglich den Vorwurf der Anklage. Dabei zielt das strategische und methodische Vorgehen des Strafverteidigers darauf ab, durch Ausschöpfung der Möglichkeiten der Strafprozessordnung Gerichtsverfahren an den Rand der Handhabbarkeit zu führen und sie möglichst platzen zu lassen. Der Begriff entspringt daher, dass in der herkömmlichen Strafverteidigungsphilosophie die Verteidigung den Richter als neutrale Autorität akzeptiert und mit Respekt behandelt, und lediglich gegen den Ankläger argumentiert, während die Konfliktverteidigungsphilosophie auch die Legitimität des Richters und des Gerichtes in Frage stellt, die Strategie also auf Konflikt mit dem Richter aufbaut statt auf dem Versuch, den Richter zu überzeugen. Obwohl in der juristischen Diskussion verwendet, ist der Begriff unscharf, weil er teilweise als Sammelbegriff für vermeintlich unzulässiges Verteidigungsverhalten, teilweise als legitime Strategie der Strafverteidigung verwendet wird.