Der Begriff Zentralverwaltungswirtschaft bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der wesentliche, wenn nicht alle Entscheidungen zur Zuordnung (Allokation) knapper Ressourcen wie Arbeit, Kapital und Boden zur Produktion von Gütern von einer zentralen Instanz getroffen werden. Die seit dem 18. Jahrhundert entstandenen Konzepte einer solchen Zentralverwaltungswirtschaft stehen im Gegensatz zur Marktwirtschaft, in der die Entscheidungsfindungen allen am Markt teilnehmenden Personen bei jeweiliger Eigenverantwortung obliegen (dezentral).