Der Teilwert ist in Deutschland ein Bewertungsmaßstab für Wirtschaftsgüter des steuerlichen Betriebsvermögens. Er ist definiert als der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Der Teilwert entspricht im Regelfall dem Verkehrswert oder Marktpreis. Er kommt regelmäßig bei der Bewertung von Entnahmen und Einlagen zur Anwendung. Ein unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunkener Teilwert berechtigt bei dauerhafter Wertminderung zu einer Teilwertabschreibung.