Das Kardinalskollegium der katholischen Kirche ist in drei Kardinalsklassen unterteilt. Diese Rangordnung unterscheidet Kardinäle in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone und ist eine reine Ehrenrangfolge; sie hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht im Konklave. Lediglich der Leiter der Papstwahl und der Verkünder des neuen Papstes werden dadurch bestimmt.