Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist in Deutschland neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes und somit Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Es handelt sich um ein kommunales Verfassungsorgan. Ihm gehören Mitglieder der Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers an und Frauen und Männer, die von den anerkannten Freien Trägern der Jugendhilfe und der Jugendverbände vorgeschlagen werden. Auf die Vertretungskörperschaften des öffentlichen Trägers entfallen 3/5 der Stimmen, auf die Vertreter der freien Träger 2/5 der Stimmen. Die Besetzung von Jugend- und Landesjugendhilfeausschüssen ist Ländersache; die meisten Ausführungsgesetze zum KJHG der Länder beinhalten entsprechende Vorgaben.