[1] Wirtschaft: vertragliche Regelung zwischen einem Makler und einem Auftraggeber für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses gegen eine Vergütung (Courtage); in Deutschland beziehen sich die meisten Maklerverträge auf den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien
Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Maklerlohn) zu zahlen.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Maklervertrag | contract of brokerage | en | |||
Maklerverträge | contracts of brokerage | en |