Der Begriff Gewaltkriminalität wird unterschiedlich definiert: In Deutschland wird nach einer Vereinbarung des Bundes und der Länder aus dem Jahr 1983 hierunter eine Reihe von Delikten zusammengefasst, die der schweren oder zumindest mittelschweren Kriminalität zuzurechnen sind. Im deutschsprachigen Strafrecht existiert der Begriff dagegen formal nicht.