Als Grubenbrand bezeichnet man im Bergbau ein untertägig ausgebrochenes Schadfeuer (Brand). Die Eigenart dieses Feuers ist, dass es sich unkontrolliert entwickeln kann. Der Bergmann unterscheidet zwischen einem offenen und einem verdeckten Grubenbrand. Brände ohne offene Flammen bezeichnet man als Glimmbrände. Bei Grubenbränden ist oftmals der Einsatz der Grubenwehr erforderlich.