Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, die ein Unterlassen unter Strafe stellt. Anders als beim Begehungsdelikt wird man also bestraft, weil man etwas gerade nicht getan hat. Gemeinsames Tatbestandsmerkmal aller Unterlassungsdelikte ist, dass der untätig Gebliebene eine Möglichkeit zum Handeln gehabt haben muss.