Kriegsverrat war ein deutscher juristischer Begriff für „Feindbegünstigung“, der kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten weitgehend verschärft und dann vor allem auch im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Zweiten Weltkriegs in seiner Bedeutung so weit gefasst wurde, dass nahezu jedes unerwünschte Verhalten damit bestraft werden konnte.