Das Wort Arbeitspflicht umfasst folgende Bedeutungen: Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers aus einem Dienstvertrag zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung: siehe Arbeitspflicht (Arbeitsrecht)
eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung in der Zeit des Nationalsozialismus, siehe Reichsarbeitsdienst
der 1946 vom Alliierten Kontrollrat erlassene Befehl Nr. 3 zur Registrier- und Arbeitspflicht für alle Personen im erwerbsfähigen Alter die gesetzliche Verpflichtung zu einem Arbeitsdienst die gesetzliche Verpflichtung Strafgefangener zur Arbeit in der Verfassung der DDR gab es eine Arbeitspflicht, eine Pflicht der Jugendlichen, einen Beruf zu lernen und eine Pflicht zum Schutz und zur Mehrung des Volkseigentums allgemein eine moralisch oder gesetzlich auferlegte Pflicht zur Arbeit, siehe Sittliche PflichtSiehe auch Zwangsarbeit