Der historische Begriff Stammrolle bezeichnete im deutschen Militärwesen als Rekrutierungsstammrolle das im Ersatzwesen von der Gemeindebehörde unter Aufsicht der Ersatzbehörden zu führende Verzeichnis aller im militärpflichtigen Alter stehenden männlichen Einwohner der Gemeinde. Diese und ihre Angehörigen waren verpflichtet, Aufenthaltsänderungen und dergleichen zu melden. Auch mussten die Standesbeamten die notwendigen Auszüge aus ihren Registern unentgeltlich einreichen.