Der Begriff Überbuchung bezeichnet den Verkauf oder das Bereitstellen einer Dienstleistung, welche mehrmals, also über der eigentlichen Kapazität der Dienstleistung, verkauft oder bereitgestellt wird. Bei der Konzeption einer Dienstleistung wird davon ausgegangen, dass nicht alle Kunden oder Servicebezieher die vereinbarte Dienstleistung nutzen, weshalb die Dienstleistung im schlechtesten Fall einigen Beziehern nicht oder nicht zur Gänze bereitsteht. Dabei ergeben sich für den Dienstleister betriebswirtschaftliche Vorteile durch eine nicht auf die Maximallast zu dimensionierende Struktur oder durch die Reduzierung von ungenutzten Restkapazitäten der für die Servicebereitstellung beanspruchten Ressourcen.