Mit den Alterungsrückstellungen treffen Krankenversicherungen Vorsorge für den Umstand, dass ältere Menschen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Alterungsrückstellungen sind vom Krankenversicherer verbindlich mit Techniken der Lebensversicherung zu betreiben, da es sich materiell und versicherungsrechtlich um rentenversicherungsähnliche Anlagen handelt. In Deutschland bilden lediglich private Krankenversicherer Alterungsrückstellungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Umlageverfahren, nach dem die laufenden Kosten durch die jeweilige Beitragsgeneration gezahlt werden.