de
Kirchenaustritt
fr
Sortie de l'Église
es
Desafiliación religiosa
en
Religious disaffiliation
ta
சமயத் துறப்பு
nl
Kerkuittreding
ja
棄教
id
Disafiliasi agama
fa
ناوابستگی دینی
ar
انفصال ديني
Der Kirchenaustritt ist die vom Mitglied veranlasste Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft in einer Kirche. In diesem Sinne ist er nur dort erforderlich, wo das staatliche Recht Folgen an eine Mitgliedschaft knüpft, aber nicht alle Gemeinschaften einen Austritt zulassen. In Deutschland gelten die Landesgesetze über den „Kirchenaustritt“ daher nur für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, für diese allerdings unabhängig davon, ob sie sich selbst als „Kirche“ bezeichnen. Mehr lesen