- [WIKI] Mit Personal werden die von Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung (Arbeitsanweisungen) eine Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt erbringen.
[1] kein Plural: unzureichende Menge oder unzureichendes Ausmaß von etwas [2] meist Plural: Fehler, Unvollkommenheit bei einer Sache [3] Recht: Fehler beziehungsweise das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften einer Sache oder eines Rechts
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