[1] Territorium im Heiligen Römischen Reich, in dem die staatliche Souveränität von einem Bischof in seiner Eigenschaft als Reichsfürst ausgeübt wurde
Die Ausdrücke Hochstift und später im Zuge der territorialen Emanzipation Fürstbistum oder Fürsterzbistum bzw. Fürststift oder Fürsterzstift bezeichnen im Heiligen Römischen Reich bis 1803 im Allgemeinen ein geistliches Territorium, in dem die staatliche Souveränität von einem Bischof als Landesfürsten, dem Fürstbischof, ausgeübt wurde. Zeitgenössisch wurden diese Territorien oft auch nur Stift genannt, soweit im Reich gelegen auch spezieller Reichsstift. Hochstifter bzw. Fürstbistümer bildeten Reichsstände, die Sitz und Stimme auf der Geistlichen Bank des Reichstages des Alten Reiches besaßen. Die Mehrzahl von Stift in diesem Sinne ist Stifte oder Stifter.
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