Der Begriff Sachtitel bezeichnet in den Regeln für die alphabetische Katalogisierung die sachliche Benennung eines bibliographischen Werkes. Dies können beispielsweise Buchtitel oder Zeitschriftentitel sein. Der Begriff stammt aus der Formalerschließung. Ein für sämtliche Ausgaben eines Werks innerhalb eines bibliographischen Systems einheitlich verwendeter Sachtitel ist der Einheitssachtitel.