[1] Bildungswesen: ein Professor, der nicht hauptamtlich einer Universität oder Hochschule angehört, die formalen Qualitätsanforderungen an einen hauptamtlichen Professor der betreffenden Hochschulart erfüllt und auf mehrjährige erfolgreiche Lehrtätigkeit verweisen kann.[1] [2] Studium, Universität : Doktorvater, Fachwissenschaftler, Gastdozent
Honorarprofessoren sind nebenberufliche Hochschullehrer. Sie müssen mehrere Jahre lang als selbstständige Dozenten oder Lehrbeauftragte ihre pädagogische Eignung nachgewiesen haben. Außerdem müssen sie besondere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen erbracht haben. Die Qualifikation der zu bestellenden Persönlichkeit ist in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, durch Gutachten externer Wissenschaftler zu belegen. Honorarprofessoren führen die Amtsbezeichnung Professor (Prof.) ohne weiteren Zusatz. Sie halten Lehrveranstaltungen ab, können Prüfungen abnehmen und Doktoranden betreuen, sind hauptberuflich aber weiterhin außerhalb der Hochschule tätig. Durch die Bestellung von Honorarprofessoren sollen Personen mit Bezug zur Praxis für die universitäre Lehre gewonnen und dauerhaft eng an die Hochschule gebunden werden.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Honorarprofessor | honorary professor | en | |||
jd. wurde zum Honorarprofessor ernannt | educ. sb. was appointed honorary professor | en |