Interzession nennt man im Zivilrecht die Haftung für die Schuld eines anderen. Beispiele hierfür sind die Bürgschaft, der Kreditauftrag, die Garantie, die Patronatserklärung, die Schuldübernahme, der Schuldbeitritt, aber auch die Verpfändung und die Aufnahme von Krediten im fremden Interesse.