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Karteileiche
ksh
Kattaij Läijsh
Als Karteileiche bezeichnet man umgangssprachlich die Daten zu einer Person, einer Sache oder einem Sachverhalt, die in Karteien, Listen, Statistiken und dergleichen – und seit Aufkommen der elektronischen Datenverarbeitung besonders auch in Dateien und Datenbanken – weitergeführt werden, obwohl ein Grund für ihre Aufnahme in die jeweilige Zusammenstellung nicht oder nicht mehr besteht. Der Duden definiert als Karteileiche scherzhaft, für jemanden deren „Stichwort keiner wirklichen Person oder Sache, keinem tatsächlichen Vorgang mehr entspricht“ sowie für ein „registriertes, aber nicht aktives Mitglied einer Organisation“. Mehr lesen