[1] Sicherheit : Entmündigung, Kuratel, Notwehr
Die Pflegschaft ist ein Instrument im deutschen Rechtssystem, das geschaffen wurde, um bei einem konkreten Bedarf einer oder mehrerer natürlicher Personen einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der für den oder die Betroffenen handeln kann, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, bzw. ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter von der Vertretung ausgeschlossen ist.
Wort | Synonyme |
Pflegschaft | unter Aufsicht |
Pflegschaft | Kuratel |
Pflegschaft | Vormundschaft |
Pflegschaft | Gönnerschaft |
Pflegschaft | Schutz |
Pflegschaft | Patenschaft |