[1] Volk, dem ein anderes sich aus bestimmten Gründen (ethnischen, ideologischen, …) als besonders verbunden empfindet
Als Bruderstaaten werden in Deutschland Gruppen verbündeter oder befreundeter Staaten bezeichnet, zum Beispiel „die arabischen Bruderstaaten“, „die zwei koreanischen Bruderstaaten“, „die slawischen Bruderstaaten“ oder „die jugoslawischen Bruderstaaten“.
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