Der oder das Ornat bezeichnet die festliche Amtstracht eines Geistlichen, Herrschers oder hohen Beamten, die bei feierlichen, weihevollen und repräsentativen Anlässen getragen wird, wie z. B. bei der Krönung der Krönungsornat. Dazu gehören u. a. die Insignien des jeweiligen Amtes, z. B. Krone, Zepter, Bischofsstab.