Der Durchschnittsverbraucher ist ein vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelter Rechtsbegriff zur Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals der Irreführung der Richtlinie 84/450/EWG. Nach der Auslegung des EuGH muss die Irreführung durch Werbung an einem "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" gemessen werden. Dabei sei, wie weiter ausgeführt wird, ferner "auf die maßgeblichen Umstände des Einzelfalles" abzustellen.