Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Liechtenstein, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die Erteilung der Lehrberechtigung, die auch Lehrerlaubnis, Lehrbefugnis oder venia legendi genannt wird. Im Unterschied zur Lehrbefähigung ist sie oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden (Titellehre). Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann. Mehr lesen