[1] Wertpapiere : Aktie, Inhaberaktie, Namensaktie
Der Begriff Stammaktie bezeichnet die Eigenschaft einer Aktie, mit Stimmrechten behaftet zu sein. Das Gegenstück zu einer Stammaktie ist die Vorzugsaktie, die nicht mit einem Stimmrecht versehen ist, jedoch zum Ausgleich des fehlenden Stimmrechts auf irgendeine Weise bevorzugt behandelt wird, beispielsweise durch eine höhere Dividende.