Author: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, photo by User:Mattes Lizenz: Public domainBild:WikimediaWortbeschreibung : Wikipedia Ein Abzeichen, auch Emblem genannt, ist ein Kennzeichen, das in Form von Aufnähern, Anstecknadeln, Schulterklappen, Schilden u. ä. existieren kann. Es dient dazu, jemandem einen Rang, einen Dienstgrad, eine erbrachte Leistung oder die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft (z. B. Stadt, Gruppe, Stamm, Verein, Organisation, Meinung) zu zeigen oder auch als Zierde und Schmuck-Gegenstand.
Abzeichen, die staatliche Funktionen, Berufe oder Ähnliches kennzeichnen, sind gesetzlich geschützt. Verstöße sind in Deutschland als Vergehen des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen strafbar. Mehr lesen