[1] relativ selbständiger Teil eines Bundesstaates
Als Teilrepublik bezeichnet man die Gliedstaaten folgender republikanischer Bundesstaaten: der Russischen Föderation, siehe Föderale Gliederung Russlands
der früheren Sowjetunion, siehe Unionsrepublik
der früheren SFR Jugoslawien, siehe Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien
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