Arbeitszeit wird die Zeit genannt, in der ein Mensch einer Arbeit nachgeht. Die Zeit, in der dies nicht der Fall ist, wird Freizeit genannt, obwohl oftmals in der „Freizeit“ Tätigkeiten verrichtet werden, die ebenfalls in einem weiteren Sinn als „Arbeit“ bezeichnet werden könnten. In einem engeren Sinne ist Arbeitszeit die Zeit, in der Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses tätig sind. Maßstab ist in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit dem Arbeitgeber als Normadressaten. Der Artikel behandelt den Sachverhalt im Sinne dieser engeren Definition.