Zugriffsrechte bezeichnen in der EDV die Regeln der administrativen Zugriffskontrolle, nach denen entschieden wird, ob und wie Benutzer, Programme oder Programmteile, Operationen auf Objekten ausführen dürfen. Am geläufigsten ist dieses Konzept bei Dateisystemberechtigungen, bei der festgelegt wird, welche Benutzer welche Dateien und Verzeichnisse lesen, schreiben, ändern oder ausführen dürfen.