Als kirchliche Trauung wird die Schließung einer Ehe nach dem vorgeschriebenen Ritus einer Kirche bezeichnet (Eheschließungsform). Sie findet in aller Regel vor einem Geistlichen statt. In einigen Ländern kann die bürgerliche Eheschließung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen. Im deutschen Sprachraum wird sie aber normalerweise getrennt davon in einem separaten Akt vor dem Repräsentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen, und zwar in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung.