[1] Gesetz : Abgeordnetengesetz, Abtreibungsgesetz, Aktiengesetz
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) ist ein zur Regelung des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland erlassenes Rahmengesetz zum Hochschulrecht. Da die Kultur- und Wissenschaftshoheit in Deutschland bei den Bundesländern liegt und entsprechende Details in den Landeshochschulgesetzen geregelt werden, durfte der Bund nur von seiner Rahmengesetzgebungskompetenz nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG a. F. Gebrauch machen. Nur in Ausnahmefällen ist der Bund daher berechtigt, Detailregelungen zu treffen.