Die Geländegängigkeit ist die Eigenschaft eines Fahrzeugs, sich abseits befestigter Fahrbahnen auf nachgiebigen und wenig griffigen Böden fortbewegen sowie Hindernisse Steigungen, Wasserdurchfahrten etc. überwinden zu können. Auf Geländegängigkeit in sehr verschiedenen Dimensionen werden unter anderem konstruiert bestimmte Autos, etwa Geländewagen und SUVs, Kettenfahrzeuge wie Panzer und Planierraupen, Bagger und bestimmte Kräne, auch Traktoren, Motorräder, Fahrräder und bestimmte Arbeitsmaschinen mit eigenem Antrieb wie Mähdrescher oder Aufsitzrasenmäher. Genau definierte Anforderungen für Geländegängigkeit werden oft bei militärischen Fahrzeugbeschaffungen gestellt. Dort werden geländegängige Fahrzeuge mit dem Kürzel glg gekennzeichnet.