Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung bezeichnet. Der Drittschuldner ist also der Schuldner des Schuldners des Pfändungsgläubigers, der die Pfändung betreibt. Der Begriff Drittschuldner dient zur Abgrenzung vom Vollstreckungsschuldner, der bezüglich der gepfändeten Forderung der Gläubiger ist. Außerdem wird der Begriff Drittschuldner auch im Bankwesen bei der Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Forderungen für dieselbe Fallkonstellation verwendet.