[1] Fiktiver Charakter:
Ein Reisender ist innerhalb des Vertriebs eines Unternehmens und in der Betriebswirtschaftslehre die Bezeichnung für einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst. Andererseits kann es sich auch um einen Kleingewerbetreibenden handeln. Neben dem Reisenden kennt der Verkaufsaußendienst vor allem Absatzhelfer, wie den Handelsvertreter, Handelsmakler und den Kommissionär sowie Absatzmittler. Die genannten Absatzhelfer und Absatzmittler sind im Unterschied zum Reisenden selbständig tätig. Außerdem ist der Reisende ein Rechtsbegriff des Reiserechts für Verbraucher, die einen Reisevertrag über eine Pauschalreise mit einem Reiseveranstalter abschließen.