Als Syndikus bezeichnet man einen Rechtsanwalt, der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber wie einem Unternehmen, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt ist. Der Gesetzgeber verwendet seit 2016 den Begriff Syndikusrechtsanwalt.
Wort | Synonyme |
Firmenanwalt | Syndikus |
Firmenanwalt | Syndikusanwalt |