Als Rechtsreferendariat wird in Deutschland der ungefähr zwei Jahre dauernde Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen bezeichnet, der mit dem zweiten Staatsexamen endet und mit dem die Anwärter die Befähigung zum Richteramt erhalten. Die Befähigung zum Richteramt qualifiziert auch für die Tätigkeit im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, als Staatsanwalt, als Rechtsanwalt und als Notar.