[1] Herrscher, Herr : Dauphin, Erbprinz, Infant [2] Aristokatrie : Baron, Bojar, Edler
Der Titel Erbprinz oder Erbprinzessin bezeichnet in regierenden Fürstenfamilien dasjenige Kind, das für die Erb- und Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist (Präsumtion), während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben. Bei der Heirat eines Erbprinzen erhält seine Ehefrau den Titel Erbprinzessin. In kaiser- und königlichen Herrscherfamilien wird der vorgesehene Thronfolger als Kronprinz bezeichnet, die Thronfolgerin als Kronprinzessin.