[1] Steuer : Doppelbesteuerung, Eingangssteuersatz, Einkommensteuersatz
Der Einkommensteuertarif ist die Berechnungsvorschrift (Steuertarif) zur Einkommensteuer. Er gibt an, wie viel Steuern auf ein gegebenes zu versteuerndes Einkommen zu zahlen sind. Dies ist beispielsweise in § 32a EStG für Deutschland oder in § 33 EStG für Österreich festgelegt.