Unter Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Haushalts des Bundes, eines Bundeslandes, von Gebietskörperschaften oder anderen Öffentlichen Haushalten bei einer deutlichen Abweichung vom Haushaltsplan. Ein Nachtragshaushalt ist dann aufzustellen, wenn außer- oder überplanmäßige Ausgaben oder außer- bzw. überplanmäßige Einnahmen bzw. Mindereinnahmen absehbar sind. Beim Haushalt der Europäischen Union wird gleichbedeutend die Bezeichnung Berichtigungshaushalt verwendet.