[1] Wiedergabegerät für Schallplatten mit Schalltrichter
Ein Grammophon oder -fon ist ein Gerät zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Tönen, das 1887 von Emil Berliner erfunden wurde. Als reines Abspielgerät war es der mechanische Vorläufer des Plattenspielers. Berliner ließ den Namen Grammophon gesetzlich schützen; er entwickelte sich indes nicht nur im Deutschen zum Gattungsbegriff für alle Apparate ähnlicher Bauart, wobei im amerikanischen Englisch – anders als im britischen – der Vorläuferbegriff des Phonographen stärker bevorzugt wird. Darüber hinaus prägte Berliner auch den Begriff Schallplatte.
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Wort | Synonyme |
Grammofon | Grammophon |