Das Lehrgeld ist ein Entgelt, das der Lehrling oder seine Erziehungsberechtigten an einen Meister als Ausgleich für die Ausbildungsleistung, die Unterkunft und die Verpflegung zahlen musste. Die Höhe wird im Lehrvertrag geregelt, ebenso die Fälligkeit und gegebenenfalls der Verfall bereits geleisteter Zahlungen bei vorzeitigem Ende des Lehrverhältnisses.
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