Als Auskunftsersuchen bezeichnet man eine Anfrage der Finanzbehörde nach § 93 Abgabenordnung, in der Steuerpflichtige oder Dritte um Auskunft über einen steuerlich erheblichen Sachverhalt ersucht werden. Ein Auskunftsersuchen stellt einen Verwaltungsakt im Sinne von § 118 AO dar.
Es ist von einem sog. Vorlageersuchen zu unterscheiden.