Ein bewaffneter Konflikt ist im Völkerrecht eine Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten oder zwischen dem Militär, paramilitärischen Organisationen und/oder Aufständischen innerhalb eines Staates. Die Einordnung als internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt ist relevant, da das humanitäre Völkerrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte vollständig anwendbar ist.
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