In Österreich wurde am 19. April 2001 eine ursprünglich bereits ab 1. Januar 2001 geplante, der Praxisgebühr ähnliche Ambulanzgebühr eingeführt. Diese wurde ausschließlich auf Ambulanzbesuche erhoben und wird seit 1. Mai 2003 nicht mehr erhoben. Die Aufhebung erfolgte unter anderem wegen der ihr zugeschriebenen Wirkung, sozial schwache Patienten von notwendigen Arztbesuchen „abzuschrecken“. Weitere Probleme waren der hohe Verwaltungsaufwand und die vielen notwendigen und unhandlichen Ausnahmen.